Ratgeber & Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

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Ratgeber Wohnen

Energiesparen macht sich bezahlt und schützt die Umwelt. In den Medien findet man zahlreiche Tipps zum Thema Energiesparen. Man sollte 

  • Rollläden und Vorhänge über Nacht schließen. Damit wird unnötiger Energieverlust vermieden.
  • Heizkörper freihalten, damit die Luft zirkulieren kann.
    Heizkörper sollten nicht durch Möbel oder Vorhänge verstellt werden, da schon ein bis auf den Boden hängender Vorhang vor dem Heizkörper einen Energieverlust von bis zu 30% bedeuten kann.
  • die Raumtemperatur bei Abwesenheit tagsüber nicht zu stark absenken, da das Halten einer nur um ein bis zwei Grad abgesenkten Raumtemperatur energiesparender ist als das Wiederaufheizen.
  • Lampen mit Energiesparlampen ausstatten.
    Diese sind zwar in der Anschaffung teurer als einfache Glühlampen, haben jedoch eine deutlich längere Lebensdauer und einen niedrigeren Verbrauch.
  • elektrische Geräte bei Abwesenheit oder über Nacht komplett ausschalten.
    Der Stand-by-Modus kostet im Durchschnitt rund 100 Euro im Jahr.
    Der Einsatz von schaltbaren Steckdosen erleichtert das Energiesparen.
  • beim Kauf neuer Elektrogeräte auf die Energieklasse achten.
    Auch wenn die sparsameren Geräte in der Anschaffung teurer sind, lohnt sich die Anschaffung aufgrund des geringeren Verbrauchs schon nach wenigen Jahren.

Grundsätzlich wird Schimmelbildung durch falsches Lüftungsverhalten begünstigt. Im Kellerbereich tritt dieses Problem meistens in den wärmeren Monaten auf.

Kellerräume werden in der kalten Jahreszeit meist dicht verschlossen, um ein zu starkes Auskühlen zu vermeiden. Sobald es wärmer wird, werden zum „Vertreiben des Kellermuffs“ Fenster und Türen geöffnet, dabei kommt die wärmere Außenluft hinein und trifft auf die kälteren Kellerwände, wo sie abkühlt.

Da die warme Außenluft mehr Feuchtigkeit gespeichert hat als die kalte Luft im Keller aufnehmen kann, setzt sich die überschüssige Feuchtigkeit an den Kellerwänden ab.

Um feuchte Kellerräume zu vermeiden, sollte nur gelüftet werden, wenn die Außentemperatur niedriger als die Kellertemperatur ist oder die äußere Luftfeuchtigkeit gering ist.

In den letzen Jahrzehnten hat sich die Bauweise moderner Wohnungen und mit ihr die Art, wie sie geheizt und gelüftet werden müssen, stark verändert:

Altbauten haben einfache Holzfenster mit undichten Fugen, dünnere Wände und viele andere Stellen, durch die Luft ein und austreten kann und somit eine Art Dauerlüftung entsteht.

Heute sind moderne Wohnungen mit isolierverglasten und fugendichten Fenstern fast komplett luftdicht isoliert.

Diesem veränderten Baustil muss durch ein geändertes Heiz- und Lüftungsverhalten Rechnung getragen werden, um ein angenehmes Wohnklima  zu erreichen und Schimmelbildung  zu vermeiden. Nachfolgend einige Tipps hierzu:

  • Die Heizung sollte - auch bei Abwesenheit - nie ganz abgestellt werden.
    Das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur ist günstiger als das Wiederaufheizen.
  • Durch mehrfaches tägliches Stoßlüften erreicht man den notwendigen Luftaustausch. Insbesondere morgens ist ein ausreichendes Lüften notwendig.
    Ein fünf- bis zehnminütiges Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern und Durchzug reicht oft schon aus, um die komplette Luft in der Wohnung durch frische zu ersetzen. Je wärmer und windstiller es draußen ist, desto länger muss gelüftet werden.
    Dagegen ist das Lüften auf Kippstellung nahezu wirkungslos und verschwendet Energie.
  • Türen sollten zwischen unterschiedlich stark beheizten Räumen geschlossen sein.
  • Jeder Raum sollte separat nach Bedarf beheizt werden.
    Das Mitheizen z.B. des Schlafzimmers durch das Wohnzimmer, sollte vermieden werden, da dadurch nur warme und feuchte Luft ins Schlafzimmer getragen wird; wo sich dann die Feuchtigkeit niederschlägt.
  • Beim Kochen und Baden auf eine geschlossene Zimmertür achten. Dabei bzw. anschließend sollte der Raum durch ein weit geöffnetes Fenster gelüftet werden.
    Damit verhindert man die Ausbreitung des Wasserdampfes vom Kochen oder Duschen und sorgt für genügend Luftaustausch.
  • Auch bei Regenwetter lüften, sofern es nicht hereinregnet. Die kalte Außenluft ist in den meisten Fällen trockener als die warme Zimmerluft.
  • Auf zusätzliche Luftbefeuchter sollte verzichtet werden.
  • Große Schränke sollten möglichst nicht an Außenwände gestellt werden (auf ausreichenden Abstand achten).
  • Auf das Wäschetrocknen in der Wohnung sollte grundsätzlich verzichtet werden.

Sollte man in der Wohnung Schimmelpilz-Bildung entdecken, muss als Erstes das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten (LINK) überprüft werden.

Im Alltag sind Schimmelpilze überall zu finden. Sie geben ihre Sporen an die Außenluft ab und gelangen darüber bis in den Wohnbereich.

Ein gesundheitliches Risiko entsteht jedoch erst, wenn die Sporen einen geeigneten Nährboden finden und wachsen.

Zum Wachstum benötigen Schimmelpilze eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 60% und einen feuchten Nährboden. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Sporen in der Wohnung keinen geeigneten Nährboden finden und so der Schimmelpilz keine Möglichkeit zur Ausbreitung hat. In den meisten Fällen kommt die Feuchtigkeit in Wohnungen von innen.

Durch das Befolgen der Tipps aus dem Artikel Richtig Heizen und Lüften , gibt man dem Schimmel keine Möglichkeit zu wachsen und schafft gleichzeitig ein angenehmes Wohnklima .

Jeder möchte sich in seinen eigenen vier Wänden wohl fühlen, hierfür ist das richtige Wohnklima entscheidend.

Tipps, wie durch Heizen und Lüften ein angenehmes Wohnklima geschafft werden kann und wie man dabei noch Energie sparen kann, sind in unseren Tipps zu finden.

Häufige Fragen

Bauliche Veränderungen sind wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz, die das Erscheinungsbild oder die Funktionalität der Wohnung ändern.
Beispiele:

  • Verlegung von Laminat
  • Verlegung von Fliesen
  • Veränderung der elektrischen Anlage
  • Herstellung von Wanddurchbrüchen
  • Montage von Markisen
  • Auftragen von Rauputz
  • etc.

Können bauliche Veränderungen genehmigt werden? Ja. Derartige Maßnahmen sind vor Beginn von der GWG Wülfrath zu genehmigen. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der GWG Wülfrath eingereicht werden. Erst nach schriftlicher Genehmigung dürfen bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Auskunft zur Genehmigung baulicher Veränderungen erteilt die Technikabteilung der GWG Wülfrath.

Betriebskosten sind Aufwendungen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstückes laufend entstehen.
Beispiele:

  • öffentliche Abgaben (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr etc.)
  • Aufwendungen für Grünpflege und Winterdienst
  • Versicherungen (Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung)
  • Treppenhaus- und Gebäudereinigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Kosten der Wasserversorgung
  • Heizkosten
  • Allgemeinstrom
  • Hausmeister
  • Kabelfernsehen
  • Wartungskosten aller wartungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzug, Heizung etc.)
  • etc.


Bei der Mietzahlung sind die Betriebskosten in den Nebenkosten enthalten. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich.

Sind die GWG Wülfrath Wohnungen mit einem Kabelanschluss ausgestattet?

Mehr als 90% der Wohnungen der GWG Wülfrath GmbH sind mit einem leistungsfähigen Kabelanschluss ausgestattet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Angebot individuell zu erweitern.

Welche Programme können in der Grundversorgung empfangen werden?
ARD, ZDF, WDR, RTL NRW

Wie kann das Programmangebot erweitert werden?
Die Programm-Grundversorgung kann durch Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag auf eine Vollversorgung erweitert werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden monatlich über die Betriebskostenvorauszahlung erhoben und abgerechnet.
Bei gewünschter Vollversorgung erhält der Mieter den Zugriff auf eine Vielzahl von weiteren TV- und Radioprogrammen, die der Netzanbieter Vodafone zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere multikulturelle Sender zu empfangen. Dafür schließt der Mieter einen Einzelvertrag direkt mit Vodafone ab.

Vermietet die GWG Wülfrath GmbH Garagen und Stellplätze?

Ja. Die GWG Wülfrath GmbH hat auch Garagen- und Stellplätze in der Vermietung, die nicht einer Mietwohnung zugeordnet sind. Diese können unabhängig von einem Wohnraum-Mietvertrag gemietet werden.

Müssen vor Anmietung einer GWG Wülfrath Wohnung Genossenschaftsanteile erworben werden?

Nein, die GWG Wülfrath GmbH ist keine Genossenschaft.

Welche Haustierhaltung ist in der Wohnung erlaubt?

Grundsätzlich ist nach der aktuellen Rechtsprechung eine Kleintierhaltung in der Wohnung erlaubt (Stubenvögel, Aquarienfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.). Das Halten von Hunden und Katzen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der GWG Wülfrath GmbH.

Bietet die GWG Wülfrath einen Internetzugang an?

Je nach Lage und Verfügbarkeit bietet Vodafone als Partner der GWG Wülfrath GmbH einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang an. In den nächsten Jahren werden alle Wohnungen der GWG Wülfrath GmbH an das Glasfasernetz der Stadtwerke Wülfrath angebunden, um den Mietern einen noch schnelleren Internetzugang bieten zu können.

Was ist eine Kaution bzw. eine Mietkaution?

Eine Mietkaution ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei Anmietung einer Wohnung. Die Kaution wird von der GWG Wülfrath verwaltet und nach den gesetzlichen Bestimmungen verzinst.

In welcher Höhe muss bei der GWG Wülfrath GmbH eine Mietkaution hinterlegt werden?
Die Kaution beträgt grundsätzlich drei Monatsmieten (Kalt-/Grundmiete).

Wann wird die Mietkaution erstattet?
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der angemieteten Wohnung erstattet.

Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten?

Gesetzlich gelten drei Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei der GWG Wülfrath GmbH eingehen und ist dann zum übernächsten Monatsende wirksam. Kürzere Kündigungsfristen können allerdings in älteren Mietverträgen geregelt sein.
 

Wie ist der Ablauf, wenn ich meine Wohnung kündigen möchte?
Die Kündigung der Wohnung ist schriftlich bei der GWG Wülfrath GmbH einzureichen. Es erfolgt eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Anschließend ist vom Mieter ein Abnahmetermin mit dem zuständigen Hausmeister der GWG Wülfrath GmbH zu vereinbaren. Bei der Abnahme wird festgestellt, welche Arbeiten ggf. noch in der Wohnung durchzuführen sind. Diese Arbeiten sind vom Mieter fachgerecht durchzuführen. Nach Beseitigung der festgestellten Schäden erfolgt eine weitere Abnahme. Nach mängelfreier Übergabe der Wohnung gilt das Mietverhältnis als beendet.

Wird in den Wohngebieten der GWG Wülfrath der Müll getrennt?

Ja, Wertstoffe (Gelber Sack), Glas, Altpapier, Bio- und Restmüll sind vom Mieter getrennt an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Hier gelangen Sie zum Abfallkalender: https://www.wuelfrath.net/fileadmin/templates/abfallkalender.html

Bietet die GWG Wülfrath GmbH einen Notdienst an?

Außerhalb der Geschäftszeiten bietet die GWG Wüfrath über Partnerunternehmen einen Notdienst an.

Glas
Fa. Schmidt-Bredick
Tel.: 02058 - 5064
Mobil: 0174 - 4074168

Strom
Fa. Reuen
Tel.: 02058 - 924720

Sanitär / Heizung
Fa. Mäder
Tel.: 02058 - 2564

Rohrverstopfung
Fa. de la Motte
Tel.: 0 20 53 - 5288
Mobil: 0172 - 2000801

Schlüsseldienst
Fa. Schöps
Tel.: 02051 - 54 902

Wenn Dienste der GWG-Partner ohne Vorliegen eines Notfalls in Anspruch genommen werden, muss der Mieter die Kosten selber tragen.

Notdienst für Lhoist (Rheinkalk):

Glas
Fa. Schmidt-Bredick
Tel.: 02058 - 50 64

Strom
Fa. Erbach
Tel.: 02058 - 25 57
Mobil: 0170 - 818 25 57

Sanitär / Heizung
Fa. Mäder
Tel.: 02058 - 2564

Rohrverstopfung
Fa. de la Motte
Tel.: 0 20 53/5288
Mobil: 0172 - 2000801

Schlüsseldienst
Fa. Schöps
Tel.: 02051 - 54 902

Dach
Fa. Schröder
Tel.: 0172 - 248 81 58

Dürfen Satellitenschüsseln vom Mieter montiert werden?

Die Montage einer Satellitenschüssel ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Wo sind die Wohnungsschlüssel abzugeben?

Alle Schlüssel sind fristgerecht zum Ablauf der Kündigungsfrist ausschließlich bei der GWG Wülfrath GmbH abzugeben.

Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?

Ja. Nach den Mietverträgen der GWG Wülfrath GmbH obliegt die Durchführung der Schönheitsreparaturen grundsätzlich dem Mieter.

Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nach der aktuellen Rechtssprechung folgendermaßen geregelt:

Dem Mieter obliegt im erforderlichen Umfang die Durchführung von Schönheitsreparaturen auf seine Kosten. Auf eine besondere Aufforderung des Vermieters hierzu kommt es nicht an. 

Zu den Schönheitsreparaturen gehört insbesondere das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Reinigen der Böden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Rohre sowie der Innentüren und Innenseiten der Fenster (Holzfenster). Schönheitsreparaturen sind fach- und sachgerecht auszuführen. Die Räume müssen beim Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. 

Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume im konkreten Fall mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.

Welche Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung der GWG Wülfrath GmbH deckt nur Schäden am Gebäude selbst ab. Dazu gehören alle wesentlichen Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie z.B. Fenster, Heizungs- und Wasserrohre, Dach, Innentüren etc.

Häufige Schäden werden durch Brand, Rohrbruch und Sturm verursacht.

Deckt die Wohngebäudeversicherung der GWG Wülfrath GmbH auch den Hausrat des Mieters und Schäden Dritter ab?

Nein. Die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten und nicht mit dem Wohngebäude fest verbundenen Gegenstände (z.B. Möbel, Teppiche, Laminat, Elektrogeräte etc.) sind vom Mieter separat über eine Hausratversicherung zu versichern.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Mieter verursacht. Beispiel: Durch einen Defekt oder durch unsachgemäße Montage eines Waschmaschinenschlauches beschädigt das ausgetretene Wasser die darunterliegende Wohnung. In diesem Fall muss der Verursacher die Kosten der Instandsetzung tragen. Eine private Haftpflichtversicherung würde diese Kosten übernehmen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (amtliche Bescheinigung) notwendig.
Bemessungsgrundlage hierfür ist das Jahreseinkommen, Größe der Wohnung und die Anzahl der Haushaltsangehörigen.

Wo wird der Wohnberechtigungsschein beantragt?

Der Wohnberechtigungsschein wird beim zuständigen Wohnungsamt ausgestellt.

Kontakt:
Stadtverwaltung Wülfrath
Sozialamt
Zimmer: 1.1.04
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Telefon: 02058 18352

Vermietet die GWG Wülfrath GmbHt ausschließlich öffentlich geförderten Wohnraum?
Nein, die GWG Wülfrath GmbH hat einen großen Bestand an frei finanzierten Wohnungen, für die kein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.